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Gesundheit definiert sich nicht über das Vorhandensein einer „Impfung“
GESUNDHEITS-KONGRESS ⁃ Der Onlinekongress für Körper, Geist und Seele
Wir möchten Euch den Gesundheitskongress von Claas Krüger ans Herz legen.
Hierbei erfahrt Ihr von über 29 Experten alles zu verschiedensten gesundheitlichen Themen, wie geistiger und körperlicher Gesundheit, gesunder Ernährung, Yoga und Pilates, oder sogar Philosophie und Literatur.
Zusätzlich gibt es noch Tipps zur Motivation und Umsetzung.
Wichtig für alle Menschen, die im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich beschäftigt sind
Unter dem Link am Schluss hast Du Zugang zu einer Onlinekonferenz von „Zentrum – die alternative Gewerkschaft“.
Die Gewerkschaft macht es sich zur Aufgabe, den jetzt aktuell von den repressiven Maßnahmen besonders betroffenen Angehörigen der Pflege- und Heilberufe Unterstützung und Hilfestellung zu geben. Der Kreisverband Zollernalb/Sigmaringen von dieBasis unterstützt ausdrücklich die Arbeit der Gewerkschaft und ihre Initiativen, die Not der Menschen in der Pflege ernst zu nehmen und nach Abhilfe zu suchen. Was mit diesem Personenkreis gemacht wird, hat mit Rechtsstaatlichkeit nicht mehr das Geringste zu tun.
Hier ist der Link zum Video:
Sieben wissenschaftliche Argumente gegen eine allgemeine Impfpflicht
Die Politik glaubt, mit einer allgemein verpflichtenden „Impfung“ den Virus SARS COV2 für immer vertreiben zu können. Sie setzt daher mit einem unglaublichen Druck auf die Menschen ihren Weg hin zu einer gesetzlichen Impfpflicht fort. Dabei wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einfach als nicht mehr achtenswert beiseite gestellt. Die bestehenden Sanktionen gegen „Ungeimpfte“ werden immer mehr ausgeweitet, sodass dem Personenkreis, der sich aus den verschiedensten Gründen gegen eine „Impfung“ entschieden hat, die Teilnahme am Leben in jeglicher Form unmöglich gemacht wird. Vom Hass und der Hetze gegen diese Menschen ganz zu schweigen. Eine freie Diskussion und der Austausch von fundierten Argumenten ist nicht mehr möglich.
Solltest Du trotzdem in eine Situation kommen, in der über dieses leidige Thema gesprochen wird, kannst Du Dir unter dem Link ganz unten sieben wissenschaftliche Argumente gegen eine allgemeine Impfpflicht herunterladen. Du befindest Dich mit diesen Argumenten in Übereinstimmung mit Tausenden von Wissenschaftlern aus der ganzen Welt.
Hier findest Du die Liste der sieben Argumente:
Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung möglich? – „Kann-Regelung“ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden
Ab dem 15. März 2022, so § 20a Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), müssen alle im Gesundheitswesen tätigen Personen geimpft oder „genesen“ sein, sonst können sie dort nicht weiterarbeiten.
Diesen Eindruck hinterlässt jedenfalls die Norm. Aber ist das tatsächlich so? Die Antwort lautet: Nicht unbedingt.
Die Norm hat eine Hintertür. Die Untersagung der weiteren Tätigkeit ist als „Kann-Regelung“ ausgestaltet.
Achtung!!
Es sollen hier keine falschen Hoffnungen gemacht werden. Der Gesetzestext eröffnet im Moment noch einen Ausweg aus der drohenden Gesundheitskatastrophe, die auch für die Arbeitgeber der betroffenen Personen existenzbedrohend werden kann.
Die Politik verschweigt diesen Ausweg und gibt die Verantwortung einmal mehr an Gesundheitsämter und Arbeitgeber ab, um sich nachher genüsslich aus der Affäre ziehen zu können. Im Übrigen soll natürlich der Widerstand gegen die Impfpflicht nicht gestärkt werden.
Die gesetzliche Regelung wird deshalb ausdrücklich hier als „Hintertür“ bezeichnet.
Da es in der Vergangenheit leider oft so war, dass solche „Hintertüren“ willkürlich wieder verschlossen werden, ist dies auch jetzt wieder möglich. Eine Anweisung unserer übergriffigen Politiker an die Gesundheitsämter reicht.
An der Existenz dieser Hintertür und der Möglichkeit, mit ihrer Hilfe die freie Impfentscheidung der im Gesundheitswesen Tätigen zu verteidigen, ändert diese Möglichkeit nichts.
Im Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann das Schlimmste verhindert werden
Die Rechtslage minutiös aufgearbeitet vom „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. ist hier zu finden:
Eigene Petitionen starten oder bestehende mitunterzeichnen
Jeder kann sich nach Artikel 17 des Grundgesetzes mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landet beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät.
Am besten macht man das auf der Seite epetitionen.bundestag.de. Dort muss man sich mit ein paar persönlichen Daten registrieren und kann dann eigene Petitionen starten oder bereits laufende Petitionen mitunterzeichnen.
Die Registrierung auf dieser Seite und auch die Zeichnung von Petitionen ist anderen Portalen vorzuziehen, die ebenfalls Petitionen verwalten, wie z. B. „change.org“. Hier gibt es die Vermutung, dass es möglicherweise nur um das Sammeln persönlicher Daten geht, die dann für andere Zwecke verwendet werden.
Hier findest Du den Link zur Seite des Bundestages:
Keine Impfung – Keine Arbeit? Wie wehre ich mich?
Der Deutsche Bundestag hat am 10.12.2021 einen neuen § 20 a (sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht – richtigerweise einrichtungsbezogene Nachweispflicht) in das Infektionsschutzgesetz eingefügt. Seitdem hält sich hartnäckig die Befürchtung, dass Mitarbeiter in Gesundheitsberufen ab dem 16.03. ohne Job auf der Straße stehen, wenn sie sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen wollen oder können.
Dabei gibt es für Arbeitgeber, Selbständige und Beschäftigte gute Chancen, sich gegen diese Impferpressung mit Erfolg zu wehren. Arbeitgeber und Gesundheitsämter, die mit Entlassung drohen, wenn sich Mitarbeiter nicht impfen lassen, bewegen sich juristisch auf dünnem Eis.
Viele Beschäftigte im Gesundheitswesen werden dieser Tage von ihren Arbeitgebern massiv unter Druck gesetzt, sich der Gen-Therapie, genannt „COVID-19 – Impfung“ zu unterziehen, da ansonsten das Beschäftigungsverhältnis gekündigt, oder man ohne Bezüge freigestellt wird.
Dies rührt zum einen aus einer erschreckenden Unkenntnis der Arbeitgeber über den Inhalt des § 20 a Infektionsschutzgesetz her, zum anderen gehen viele in vorauseilendem Gehorsam jetzt schon dazu über, Kündigungen auszusprechen, oder den Druck auf nicht geimpfte Mitarbeiter massiv zu erhöhen.
Um sich als betroffener Mitarbeiter zur Wehr zu setzen, hat Prof. Dr. Martin Schwab, Rechtswissenschaftler und Spitzenkandidat der dieBasis in NRW zwei Musterschreiben erstellt, die jeder Beschäftigte, auf sich selbst angepasst, seinem Arbeitgeber vorlegen kann.
Musterschreiben 1 ist für den Fall, dass der Mitarbeiter einer Impfung nicht zustimmt.
Musterschreiben 2 ist für den Fall, dass der Mitarbeiter dem Druck nachgibt und sich impfen lässt, aber gleichzeitig den Arbeitgeber auf die rechtlichen Konsequenzen hinweist.
Bitte wählt das für Euch zutreffende Schreiben aus und geht damit gegen die Repressalien vor.